Allgemeine Geschäftsbedingungen der Greenbone AG

Stand: 25.07.2023

1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Greenbone AG (nachfolgend Greenbone) unter Ausschluss etwaiger abweichender Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, soweit die Geltung von Greenbone nicht schriftlich bestätigt wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Greenbone sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung mit der Ausführung des Auftrages zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Greenbone.

3. Leistungen, Leistungserstellung und Leistungszeit
Für den Inhalt und Umfang der Leistungsverpflichtung sind ausschließlich die getroffenen Vereinbarungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Abweichungen der erbrachten Leistungen von den getroffenen Vereinbarungen sind zulässig, sofern sie die definierten Anforderungen erfüllen oder beinhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Greenbone kann keine Haftung für Leistungsverzögerungen übernehmen, wenn diese durch Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte Fertigstellung der Leistung erschweren. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, dazu gehört u. a. der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Servern, Streik, Stromausfall, usw.. Eine Haftung für eine Leistungsverzögerung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Greenbone berechtigt, den ihr entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Leistungen werden im Rahmen der jeweils zum Vertragsabschluss technischen Möglichkeiten erbracht. Soweit vereinbart leistet Greenbone eine Anwenderunterstützung per eMail im Rahmen von Kundenanfragen, die ausschließlich ebenfalls per eMail zu erfolgen haben, zu den üblichen Geschäftszeiten. Die Reaktionszeit beträgt ein Tag. Für die Analyse und Beseitigung von von Kunden angezeigten Fehler beträgt die Reaktionszeit drei Arbeitstage. Es gilt die Feiertagsregelung am Sitz von Greenbone. Greenbone stellt den Kunden Systemupdates und Aktualisierungen über ihre Internetpräsenz zur Verfügung. Alle Leistungen basieren auf dem Wissen und den Erfahrungen von Greenbone und erheben keinen Anspruch auf Ausschließlichkeit. Leistungen werden auf der Basis der vom Kunde zur Verfügung gestellten Informationen unter Nutzung des Fachwissens von Greenbone erbracht und beruhen auf der subjektiven fachlichen Einschätzung der Fragestellungen. Das Risiko für die objektive Richtigkeit von Beratungsleistungen liegt beim Kunde.

4. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde wirkt bei der Erbringung von Leistungen mit. Er übermittelt Greenbone rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Informationen und Daten. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten z. B. durchlaufende Datensicherung, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse, Stördiagnosen usw.

5. Zahlung und Vergütung
Vereinbarte Zahlungen sind zu den genannten Terminen ohne Abzug fällig. Für den Zahlungsverzug und den Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Regelungen. Daneben ist Greenbone berechtigt, je Mahnung eine Aufwandspauschale von € 10,00 zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese nicht von Greenbone ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Eigentumsvorbehalt
Greenbone behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten vor bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien.

7. Prüfungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, alle Produkte von Greenbone unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.

8. Abnahme
Wenn eine Leistung von Greenbone rechtlich als Werkleistung zu qualifizieren ist und damit eine Abnahme erfolgen muss, hat dieses unverzüglich, nachdem Greenbone die Fertigstellung erklärt und die entsprechenden Unterlagen übergeben hat, zu erfolgen. Unterlässt der Kunde die Abnahme aus einem anderen Grund als wegen eines erheblichen Mangels, so gilt die Leistung von Greenbone als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb einer ihm von Greenbone gesetzten angemessenen Frist die Leistung abnimmt.

9. Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungsansprüche gegen Greenbone verjähren, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, zwölf Monate nach Erbringung der Leistung bzw. Übergabe (z. B. Übergabe der Software oder Hardware). Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Greenbone Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls Greenbone Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt bzw. keinen Ersatz liefert, ist der Kunde berechtigt, entweder Rücktritt oder Herabsetzung der Gegenleistung zu verlangen. Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder durch Dritte unsachgemäß installiert, benutzt oder verändert wird. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Greenbone haftet für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Greenbone beruhen. Sie haftet daneben nur bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden sowie in der Höhe auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bleibt unberührt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

10. Datenschutz
Personenbezogene Daten verarbeiten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzanforderungen. Unsere Datenschutzhinweise für Neukunden können Sie hier einsehen: Informationspflichten-nach-DSGVO-an-Neukunden-und-Interessenten.pdf

Für eine mögliche Auftragsverarbeitung gelten ergänzend unsere Datenschutzregelungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU-DS-GVO.

11. Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Greenbone ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ist dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die ungültige Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die in rechtswirksamer Weise dem Sinn der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Mitteilungen mittels Telefax oder eMail genügen der Schriftform. Eine Verschlüsselung oder Signatur erfolgt nur auf ausdrückliche Vereinbarung. Die Abtretung oder Übertragung von Rechten und Pflichten aus Verträgen mit Greenbone bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Greenbone. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zwei Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Sollte ihnen nicht binnen einer Woche widersprochen werden, gelten sie als angenommen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Greenbone und dem Kunde unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Osnabrück.