#nis2know: BSI bringt NIS2-Betroffenheitstest

Mehr und mehr Klarheit zieht ein in die Umsetzung der NIS2-Direktive der EU: Ende Juli hat das NIS2-Umsetzungsgesetz das Kabinett der bundesdeutschen Regierung passiert. Der entscheidende Beschluss im Bundestag steht nun bevor. Für alle Unternehmen und Behörden, die sich fragen, ob sie das etwas angeht, hat das BSI jetzt unter dem griffigen Hashtag #nis2now eine umfangreiche Webseite mit einer Betroffenheitsprüfung und wertvollen Informationen gelauncht.

Auch wenn das Inkrafttreten durch den Bundestagsbeschluss noch auf sich warten lässt und selbst wenn der ursprünglich geplante Termin im Oktober im Zuge dessen verstreichen sollte, müssen sich Unternehmen jetzt vorbereiten, fordert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI). Die Behörde gibt deshalb Unternehmen und Organisationen jeder Art einen achtteiligen Fragenkatalog an die Hand, mit dem IT-Leiter und Verantwortliche herausfinden können, ob die strengen Regularien von NIS2 auch für sie gelten. Allen Unternehmen und Einrichtungen, die unter die NIS2-Regelung fallen, liefert es für die Frage, was sie im Vorfeld der Rechtswirksamkeit von NIS2 schon jetzt tun können, weitere Hilfestellung und Antworten.

Hoher Bedarf, hohe Nachfrage

Der Bedarf scheint hoch. Sowohl BSI-Chefin Claudia Plattner als auch Bundes-CIO Markus Richter vermeldeten Erfolge in Form von mehreren zehntausend Zugriffen schon an den ersten Tagen (zum Beispiel auf LinkedIn: Plattner, Richter). Direkt auf der BSI-Seite steht die NIS2-Betroffenheitsprüfung. Hier finden sich „konkrete, an der Richtlinie orientierte Fragen, um Ihr Unternehmen einzuordnen“. Die Fragen sind „kurz und präzise gehalten und werden bei Bedarf im Kleingeschriebenen tiefer gehend erläutert“. Gewissheit, ob ein Unternehmen oder eine Organisation von NIS2 betroffen ist, gibt es dann binnen weniger Minuten.

In den Fragen müssen Unternehmen angeben, ob sie Betreiber kritischer Anlagen sind, Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder öffentlicher Telekommunikationsnetze, qualifizierte Vertrauensdienste-Anbieter oder eine Top-Level-Domain-Name-Registry oder DNS-Dienste anbieten. Auch wenn ein Unternehmen ein nicht qualifizierter Vertrauensdienste-Anbieter ist oder Waren und Dienstleistungen verkauft, die einer der in Anlage 1 oder 2 der NIS-2-Richtlinie bestimmten Einrichtungsarten zuzuordnen sind, ist es von den NIS2-Regularien betroffen.

Wer alle Fragen mit „Nein“ beantworten kann, ist nicht von NIS2 betroffen. Allen anderen jedoch bietet das BSI umfangreiche Hilfestellungen und Recherchemöglichkeiten dafür, was denn jetzt zu tun sei. Eine FAQ-Liste erklärt ausführlich in neun Fragen den aktuellen Stand, ob man noch warten oder bereits mit der Vorbereitung anfangen solle. Links zu Quellen und Ansprechpartnern finden sich hier ebenso wie weitere Informationen für die Betroffenheits-Checks und Begriffserklärungen (Was bedeutet „wichtig“, „wesentlich“ und „besonders wichtig“ im Kontext des NIS2?). Sehr wichtig dabei sind auch die Sektionen, die erklären welche Pflichten und Nachweise betroffene Unternehmen wann und wohin liefern müssen, sowie die noch unbeantwortete Diskussion, ab wann NIS2 verbindlich gelte.

Unter der Vielzahl von Informationen des BSI finden sich auch Unterstützungsangebote für die Wirtschaft, aber auch klare Anweisungen für die nächsten Schritte und grundlegende Erklärungen zu Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) im Allgemeinen.

Jetzt aktiv werden, trotz Warten auf Bundestag

Die in der Diskussion teils hart umstrittene nationale Umsetzung der europäischen NIS2-Richtlinie hatte sich zuletzt aufgrund starker Meinungsverschiedenheiten der Beteiligten verzögert, sodass der bisher erwartete Termin verschoben werden musste. Das Bundesinnenministerium hatte schon vor Wochen bestätigt, dass die Richtlinie nicht im Oktober in Kraft treten werde.

Unabhängig vom Warten auf den Bundestag sollten Betroffene jetzt aktiv werden, schreibt das BSI, man müsse verantwortliche Personen und Teams benennen, die Rollen und Aufgaben definieren, aber auch Bestandsaufnahme machen und Prozesse zur fortlaufenden Verbesserung einrichten. Die Vorbereitung auf die anstehende Meldepflicht sollte dabei höchste Priorität haben.

Umfangreiche Informationen auch von Greenbone

Auch Greenbone hat dem Thema NIS2 in den letzten Monaten zahlreiche Blogposts und Anleitungen gewidmet, vom Cyber Resilience Act über die Bedrohungslage für Kommunen bis hin zu effizienten Maßnahmen und grundsätzlich allem, was Betroffene jetzt über NIS2 wissen müssen.