Mit den Neuwahlen scheint die NIS2-Umsetzung in Deutschland vorerst gestoppt. Während andere europäische Länder schon bereit sind, müssen deutsche Firmen noch mehrere Monate warten, bis sich Rechtssicherheit einstellt. Dabei ist eigentlich alles gesagt, Vorlagen sind gemacht, doch durch den Regierungswechsel ist ein Neustart notwendig.
Wir haben mit einem der führenden Experten für NIS2 gesprochen: Dennis-Kenji Kipker ist Scientific Director des cyberintelligence.institute in Frankfurt am Main, Professor an der Riga Graduate School of Law und berät regelmäßig als Experte beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) und vielen anderen öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Warum hat die Bundesregierung den fertigen NIS2-Entwurf verworfen?

Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker
Kipker: Das liegt am sogenannten Diskontinuitätsprinzip. Genau wie bei der alten Regierung müssen da alle unerledigten Vorhaben archiviert werden. „Aufgrund der vorgezogenen Wahlen konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS2UmsuCG nicht abgeschlossen werden“ heißt das im Amtsdeutsch. Im Sinne des Diskontinuitätsprinzips müssen mit der Konstituierung eines neu gewählten Bundestages alle vom alten Bundestag noch nicht beschlossenen Gesetzentwürfe neu eingebracht und verhandelt werden. Da fällt dann auch die bereits geleistete Arbeit zu NIS2 hinten runter. Aber man kann natürlich darauf aufbauen, könnte den fast gleichen Text erneut einbringen.
Wird das geschehen?
Kipker: Es gibt einen internen 100-Tage-Plan aus dem Bundesinnenministerium für die Zeit nach der Wahl. Gerüchten zufolge soll in dem Plan das Thema Cybersecurity sehr hoch aufgehängt sein, und gerade NIS2 soll jetzt sehr schnell umgesetzt werden. Wenn man es schafft, das vor Herbst/Winter 2025 (der eigentlich aktuelle Zeitplan) umzusetzen, vermeidet Deutschland zumindest die Peinlichkeit, hier europäisches Schlusslicht zu werden.
Ist das denn realistisch?
Kipker: Man müsste schon sehr viel recyclen, also trotz Diskontinuitätsprinzip Sachen aus der letzten Legislaturperiode übernehmen. Derzeit scheint es, als wolle das noch amtierende Innenministerium genau das erreichen. Ob das realistisch ist, wissen nur die direkt involvierten Politiker und Amtsträger. 100 Tage scheint mir im Berliner Politikbetrieb da aber schon sehr sportlich, auch wenn alle Beteiligten mitziehen. Man müsste einen Haushalt haben, im aktuellen NIS2UmsuCG-Entwurf Überarbeitungsbedarfe erkennen und angehen, aber auch finalisieren und den deutschen Anwendungsbereich des Gesetzes klarer fassen und an das EU-Recht angleichen. Überdies hat man zum Jahresende 2024 und zu Anfang 2025 noch nach der Expertenanhörung zu NIS2 im Bundestag vieles versucht durchzudrücken, was in Teilen doch eher fraglich ist. Das müsste in jedem Fall politisch neu verhandelt und fachlich bewertet werden.
Was schätzen Sie, wann das kommt?
Kipker: Schwer zu sagen, aber selbst, wenn man die 100-Tage-Frist reißt, sollte das schon machbar sein, eine nationale NIS2-Umsetzung vor dem Winter 2025/2026 fertigzustellen. Aber das ist nur eine sehr vorläufige Annahme, die ich immer wieder mal aus „gewöhnlich gut informierten Kreisen“ höre. Eines der Schlusslichter in der europaweiten Umsetzung werden wir so oder so werden, da ändern auch alle aktuellen Ambitionen nichts mehr dran.
Und wie schaut das in anderen europäischen Ländern aus?
Kipker: Da geschieht gerade auch einiges. Man hat beispielsweise erkannt, dass die unterschiedlichen nationalstaatlichen Umsetzungen von NIS2 zu Reibungsverlusten und Mehraufwänden bei den betroffenen Unternehmen führen – das kommt ja nun nicht wirklich überraschend. Es gibt seit einigen Wochen von der European Union Agency For Cybersecurity (ENISA) einen lesenswerten Bericht, der den Reifegrad und die Kritikalität relevanter NIS2-Sektoren im europäischen Vergleich erläutert und bewertet. „NIS360 soll die Mitgliedstaaten und nationalen Behörden bei der Ermittlung von Lücken und der Priorisierung von Ressourcen unterstützen“, schreibt die EU-Cybersicherheitsbehörde. Und wir als cyberintelligence.institute haben im Auftrag des Schweizer Unternehmens Asea Brown Boveri eine umfassende Studie erstellt, die ebenfalls die EU-weite Umsetzung der NIS2-Richtlinie genauer unter die Lupe nimmt.
Welche zentrale Erkenntnis haben Sie dort gewonnen?
Kipker: Der Comparison Report richtet sich vor allem an transnational agierende Unternehmen, die einen ersten Anlaufpunkt für Cybersecurity-Compliance suchen. Vor allem fehlen zentrale administrativen Zuständigkeiten im Sinne eines „One Stop Shop“, und die auseinanderlaufenden Umsetzungsfristen machen Unternehmen Probleme. Stand Ende Januar hatten nur neun EU-Staaten NIS2 in nationales Recht umgesetzt, während bei 18 weiteren Staaten das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Eine weitere zentrale Erkenntnis: Nur weil ich in einem EU-Mitgliedstaat NIS2-konform bin, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dies auch für einen anderen Mitgliedstaat gilt.
Dann ist Deutschland zwar kein Vorreiter, aber auch kein Schlusslicht?
Kipker: Wir sind definitiv nicht vorne dabei, aber wenn wir die nationale Umsetzung noch dieses Jahr schaffen, sind wir vielleicht nicht die letzten, aber doch unter den letzten. Meine Vermutung in dieser Hinsicht ist zurzeit: Erst im vierten Quartal 2025 wird es wirklich belastbare Ergebnisse geben. Es wird also knapp, nicht doch noch die rote Laterne umgehängt zu bekommen. Ob das unserem Anspruch an die Cybersicherheit und digitale Resilienz gerecht werden kann, müssen Politikerinnen und Politiker entscheiden.
Wo können sich betroffene Firmen denn über den aktuellen Stand informieren?
Kipker: Es gibt fortlaufend Veranstaltungen und Beteiligungsmöglichkeiten. Am 18. März beispielsweise findet eine Informationsveranstaltung des BSI statt, wo man auch mal nach den Planungen fragen kann. Dann gibt es im Mai 2025 auch den NIS-2-Congress direkt nebenan bei uns in Frankfurt, für den man übrigens gerade den „anerkanntesten NIS-2 Community Leader“ wählen konnte. Hier wird es mit Sicherheit auch das eine oder andere interessante Informationshäppchen aufzuschnappen geben. Ansonsten: Mich jederzeit gerne anschreiben, wenn es Fragen zu NIS2 gibt!